Förderung von Weiterbildung mit dem Qualifizierungsgeld

Ab dem 1. April steht Unternehmen, deren Beschäftigten durch den Strukturwandel der Verlust des Arbeitsplatzes droht, bei denen eine Weiterbildungen jedoch eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglichen kann, das neue sog. Qualifizierungsgeld zur Verfügung.

Arbeitnehmer bekommen für die Zeit, in der sie an der Weiterbildung teilnehmen, Geld von der Arbeitsagentur anstelle ihres Gehalts. Die Kosten für die Fortbildung trägt der Arbeitgeber. Das Qualifizierungsgeld wird in der Höhe von 60 Prozent des Nettogehalts an die Arbeitnehmer ausgezahlt. Angestellte mit Kindern bekommen 67 Prozent. Eine Aufstockung durch den Arbeitgeber ist möglich.

Voraussetzung für die Teilnahme sind u.a. das ein wesentlicher Teil der Belegschaft eines Unternehmens betroffen ist. So muss bei Unternehmen mit 10-250 Beschäftigten mindestens 10% betroffen sein. Bei unter 10 Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung des Betriebs aus.

Zudem muss die Weiterbildung mindestens 120 Stunden umfassen. Dies kann auch berufsbegleitend passieren. Arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Weiterbildung ist dabei nicht ausreichend, so wie beispielsweise Schulung für bestriebsspezifische Software. Zudem müssen die Mitarbeiter der Qualifizierung zustimmen.

Weitere Informationen sowie Antragsstellung (Bundesagentur für Arbeit)