Niedersachsen EFRE Invest

Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, inklusive des Beherbergungsgewerbes, wollen Sie sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze schaffen, die Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells durch Erhöhung des Innovationsgrades ("Neu im Unternehmen") oder Digitalisierungsgrades erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz leisten? Dann können Sie hierfür einen Zuschuss beantragen. Die Investition muss einen Beitrag zur CO₂-Einsparung leisten. Zu diesem Zweck soll die Energieeffizienz erhöht, ein Beitrag zum besonderen Umweltschutz geleistet oder die Energie aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf erzeugt werden.

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, inkl. des Beherbergungsgewerbes

Fördergegenstand

  • Allgemeine Investitionsvorhaben, durch welche die zukunftsfähigkeit des Geschäftsmodells erhöht werden kann

Fördersatz

  • Zuschuss von bis zu 20% für kleine Unternehmen und bis zu 10% für mittlere Unternehmen, minimal 20.000€ (Bagatellgrenze) und maximal 500.000€der förderfähigen Ausgaben.
  • Zusätzlich: Zuschuss zu CO2-reduzierenden Zusatzinvestitionen bis 60% für kleine Unternehmen und bis zu 50% für mittlere Unternehmen, maximal 4 Mio. €

Voraussetzungen

Antragsstellung

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