Klimaschutz und Energieeffizienz

Sie wollen mit ihrem Unternehmen Investitionen in energieffizientere Anlagen oder Gebäude tätigen und somit einen Beitrag zur Klimaneutralität und CO2-Einsparungen in Niedersachsen leisten? Dann können Sie im Rahmen des Programms einen Zuschuss für ihr Investitionsvorhaben beantragen.

Antragsberechtigte

  • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU)
  • Kommunale Unternehmen
  • Träger öffentlicher Gebäude
  • Kultureinrichtungen

Fördergegenstände

  • Investitionen in die energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden (über den gesetzlichen Standard hinaus)
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und Anlagen
    • Beinhaltet auch Anlagen, die für Produktionsprozesse notwendige Energie bereitstellen (z.B. Strom aus PV, Wärme aus Biomasse) oder Speichern (z.B. Batteriespeicher oder Pufferspeicher)
    • Einsatz erprobter, aber bisher nicht wirtschaftlich einsetzbarer Technologien ist zulässig (z.B. Wasserstoff oder CO2-Abscheidung)
  • Errichtung von Nahwärmenetzen für die energetische Sanierung und Nutzung von Abwärme
    • Abwärme darf nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt werden
  •  Betriebliche Energeieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke für KMU

Fördersatz

  • Zuschuss von bis zu 70%, abhängig von den geplanten Maßnahmen, ihrer Qualität und der Unternehmensgröße
  • Mindestfördersumme: 25.000 €
  • Maximal 2 Mio. Förderung für Punkt 1-3 (nach AGVO)
  • Maximal 200.000€ für Punkt 4 "Netzwerke" (nach De-Minimis)

Voraussetzungen

  • Erfüllung Qualitätskriterien laut Scoring, abhängig von Fördergegenstand und Antragssteller
  • Nachweis Einsparungen fossiler Energien durch Sachverständigen

Antragsstellung


Bei Fragen melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne!