Hochwasserhilfe für Unternehmen

Die Niedersächsische Landesregierung stellt über die NBank Hilfen für Unternehmen und Angehörige freier Berufe zur Verfügung, die Schäden durch Hochwasser erlitten haben. Die Förderung greift ab einer Schadenshöhe von 5.000 Euro, bis zu 50 Prozent der Kosten werden übernommen. Die Schäden müssen unmittelbar auf ein Hochwasserereignis zwischen dem 24.Dezember 2023 und dem 30. April 2024 zurückzuführen sein.

Förderfähig sind Hochwasserschäden und Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation und die Folgen von Hangrutsch, soweit unmittelbar durch das Hochwasser verursacht oder unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und -fahrzeuge.

Nicht berücksichtigt werden Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.

Die NBank bietet auf ihrer Website einen Fördercheck an, über den Unternehmen an feststellen können, ob sie die Förderung nutzen können. Anträge können ab sofort gestellt werden.